AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MHO, Mondiale Health Organisation folgend kurz „MHO“ genannt.

Stand: 10.05.2010
 
§1   MHO-Partnerschaff(t)en sind lebendige Partnerschaften. Sie haben sich mit ihren kompletten Kontaktdaten (siehe „Mein Konto“) bei der MHO online registriert.
Mit Zahlungseingang des MHO-Jahres-Startgeldes erreicht jeder für 365 Tage den MHO-Partner Aktiv-Status! Der Zahlungseingang des MHO-Jahres-Startgeldes für alle Folgejahre vor Ablauf der 365 Tage (bitte beantragen), sichert jedem MHO-Partner seinen Aktiv-Status und somit für weitere 365 Tage den Honoraranspruch für seine erfolgreichen „TIP für TIP“! Die MHO schaltet TIP-Partnerschaften sofort für neue erfolgreiche „TIP für TIP“ frei, wenn ein verspäteter oder kein Zahlungseingang vorliegt. 
 
§2   Mit dem MHO-Jahres-Startgeld ist folgende Unterstützung der Wunscherfüllung geleistet:
Maximal 1 Stunde Telefonintervallinforma(k)tion pro je aktuell trainiertem MHOdul, 40 Wochen im Jahr per Telefon bzw. Online-Unterstützung.
 
§3   Alle Partnerschaften sind freiwillige Wunsch-Partnerschaff(t)en die jederzeit von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündbar sind.
 
§4   Im Falle einer Kündigung erstattet die MHO im Voraus bezahlte MHO-Honorare und MHO-Jahres-Startgelder nicht.
 
§5   Es gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Die Kündigung erfolgt schriftlich per Email.
 
§6   Honoraranspruch für einen erfolgreichen „TIP für TIP“ als aktiver Partner: (als aktiver, zahlender: Wunschpartner (WUP), Tipppartner (TIP), Kooperationspartner (KOP) bzw. Sponsorpartner (SOP)).: 50 % vom MHO-Jahres-Startgeld und 50 % vom MHO-Erfolgshonorar für den jeweiligen erfolgreichen Tipp. Bei Nichtverlängerung der aktiven Partnerschaft nach 365 Tagen, mit Kündigung des Partners oder der MHO verfallen alle Honoraransprüche an die MHO und stehen der MHO zur freien Verfügung. 
 
Honorierung für TIP vom Startgeld für einen neuen WUP, TIP, KOP, SOP: jeweils der erste Tipp wird honoriert (hier zählt das Eingangsdatum im MHO-System). Die Auszahlung erfolgt dann nach Zahlungseingang bei MHO, jeweils zum 15. des Folgemonats (bzw. folgender Werktag) und ist 365 Tage gültig bzw. lebenslang wenn jeder Partner seinen Aktiv- Status mit seinen MHO-Jahres-Startgeldern jedes Jahr neu bestätigt und ein pünktlicher Zahlungseingang bei der MHO vorliegt! 
 
§7   Erfolgreicher Tipp bedeutet: alle Eingabefelder in „TIP für TIP“ sind mit den dort benannten Daten korrekt eingegeben und an die MHO gesendet.
 
§8   Honorierung für TIP für eine Wunscherfüllung: der WUP hat die freie Wahl, welchen Tipp er wählt und somit festlegt bei welchem KOP er einkauft. Die Honorierung erfolgt dann vom WUP und dem gewählten KOP nach Zahlungseingang bei MHO, jeweils zum 15. des Folgemonats (bzw. folgender Werktag). Auszahlung ab 50 € Guthaben.
 
§9 Sondervereinbarung 
MHO- TRP -Trainerpartnerschaften und Weiterbildungen für ein MHO-Business-Training sind grundsätzlich freiwillige eigene Wunschvereinbarungen mit einer festen Gesamtlaufzeit von 12 Monaten und einem Festbetrag von monatlich 144,-€ bis 14.440,- € brutto im Voraus. Dies ergibt für die volle Laufzeit von 12 Monaten einen Gesamtbetrag von 12 x 144,-€ bzw. 12 x 1.440,- € bzw. 12 x 14.440,- € Zahlungseingängen bei der MHO.
 
Die Weiterbildung läuft maximal 1 Stunde Telefonintervallinforma(k)tion je aktuell trainiertem MHOdul, 40 Wochen im Jahr per Telefon bzw. Online-Unterstützung.
 
Es gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Die Kündigung erfolgt schriftlich per Email.